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Dienstag, 4. Juni 2013

Warteschleifen ab Juni kostenfrei

Telefonische Warteschleifen in Service-Hotlines sind ab 1.Juni 2013 grundsätzlich kostenfrei. Verstößt der Anbieter gegen die Vorgaben, so entfällt sein Entgeltanspruch künftig ganz und der Anruf ist für den Verbraucher kostenfrei. Zudem drohen dem Anbieter hohe Bußgelder.

Am 1. Juni beginnt die zweite Umsetzungsphase der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. In der ersten Phase war den Anbietern noch Zeit für die technisch aufwändigen Umstellungen gegeben worden: Nur die ersten zwei Minuten der Wartezeit waren kostenlos. Nun gelten die Regelungen für die gesamte Wartezeit – und für alle Unternehmen und Institutionen, die Sonderrufnummern für Service- und Beratungsdienstleistungen einsetzen. „Die Telekommunikations-Branche hat die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur vorbereitet. Alle Beteiligten sind zu einem tragfähigen und guten Verfahren gekommen, um Missbrauch mit überlangen und teuren Wartschleifen zu unterbinden“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Es gibt zwei neue Rufnummernteilbereiche für telefonische Service-Angebote: 0180-6 und 0180-7. Hier müssen Warteschleifen (aber nicht der gesamte Anruf!) kostenfrei sein, oder es muss pro Anruf ein zeitunabhängiger Festtarif gelten. Einige Anbieter haben ihre Dienste auf diese neuen Service-Nummern umgestellt. Andere nutzen nun Ortsnetzrufnummern für ihre Hotlines; die vielen Telefonkunden mit einer Festnetz-Flatrate zahlen also auch dort nichts.

DDV veröffentlicht Leitfaden zu Neuerungen bei Warteschleife

Für die neuen gesetzlichen Vorgaben und Informationspflichten hat der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat die wichtigsten Änderungen in einem Leitfaden zusammengefasst.

Nach Ablauf der Übergangsfrist der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gelten die Erleichterungen, wie beispielsweise bei nachgelagerten Warteschleifen im Verlauf des Telefonats,  nicht mehr. Warteschleifen müssen ab diesem Zeitpunkt, abgesehen von einigen Ausnahmen, kostenlos sein. Die neuen gesetzlichen Vorgaben betreffen alle Rufnummerngassen, insbesondere die 01803, 01805 und 0900 sowie Inhaber einer 01804-Nummer. Darüber hinaus gelten auch neue Informationspflichten. Erfolgt beispielsweise ein Anruf zu einem Festpreis, muss der Anrufende darüber informiert werden, dass ein Festpreis gilt und wie lange die voraussichtliche Dauer der Warteschleife ist. Bei Verstößen gegen die neuen Richtlinien, droht demjenigen, der vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrige Warteschleifen einsetzt, ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Der komplette Leitfadendes DDV kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: BITCOM &  DDV

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